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Verschlußsachen
#1
Verschlußsachen
Neue Rubrik

Nach geltendem Urheberrecht sind Literarische Texte bis 70 Jahre nach dem Tod des Verfassers geschützt und dürfen ohne Zustimmung des Autors bzw seines Rechtsnachfolgers nicht veröffentlicht werden. Das betrifft auch nichtkommerzielle Veröffentlichungen wie z.B. in einem Internetforum. Um dennoch den Austausch über jüngere Texte zu ermöglichen habe ich diesen geschützten Bereich eingerichtet. Er ist nicht öffentlich zugänglich, sondern nur für die Gruppenmitglieder "Übersetzer" Also jene registrierten Mitglieder, die bereits eigene Übersetzungen in den anderen Rubriken gepostet haben. Bei begründetem Interesse, z. B. zu wissenschaftlichen Zwecken, kann ich einem Nutzer auch ohne eigene Übersetzung die "Verschlußsachen" zugänglich schalten. Liegt das Einverständnis des Autors/Rechteinhabers vor kann natürlich wie bisher in den normalen Rubriken gepostet werden.
Der Anspruch ihn auszudrücken, schärft auch den Eindruck.
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Nachrichten in diesem Thema
Verschlußsachen - von ZaunköniG - 26.02.2007, 12:01
RE: Verschlußsachen - von Sneaky - 27.02.2007, 00:10
RE: Verschlußsachen - von ZaunköniG - 27.02.2007, 13:27
Grenzfälle des Urheberrechts - von ZaunköniG - 09.08.2014, 11:51

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